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FAQ's.


Fragen und Antworten.

FAQ - FRAGEN UND ANTWORTEN.

ALLES ÜBER UNSERE AUSBILDUNG (B, BE und B197).


Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

  • Du benötigst einen schriftlichen Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule.(Anträge findest DU bei uns)
  • Einen amtlichen und gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Foto von Dir
  • Einen Nachweis über den Erste Hilfe Kurs
  • Eine Sehtestbescheinigung (Optiker oder Augenarzt), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre alt ist

Wie viele Theoriestunden benötige ich?

Du benötigst 14 Doppelstunden Theorie je 90 Minuten.

Wie viele Fahrstunden benötige ich?

Du benötigst 12 Pflichtstunden.
Pflichtstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten:

  • Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
  • Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit

    Zudem benötigst Du Übungsstunden, damit Du fit für die praktische Prüfung wirst.

Wann mache ich Fahrstunden?

Wir richten uns ganz nach Deinem und unserem Zeitplan. Je öfter Du die Fahrstunden absolvieren kannst, je schneller kommst DU zum Ziel - Deinem Führerschein.

Wie viele Sonderfahrten benötige ich?

Sonderfahrten sind die Pflichtstunden, die Du absolvieren musst: 5 x Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße, 4 x Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn,  3 x Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit.

Kann ich die theoretische Prüfung vor meinem Geburtstag machen?

Deine theoretische Prüfung kannst Du 3 Monate vor Deinem 18. Geburtstag absolvieren.

Kann ich die praktische Prüfung vor meinem Geburtstag machen?

Die praktische Prüfung kannst Du bereits 1 Monat vor Deinem Geburtstag absolvieren.

Wann kann ich mit der praktischen Ausbildung beginnen?

Die praktische Ausbildung kannst Du direkt von Anfang an begleitend beginnen (Meist ab Lektion 6 des Theorieunterrichtes).

ALLES ÜBER
BEGLEITETES FAHREN (B 17)


Wann kann ich mich zur Ausbildung anmelden?

Sechs Monate bevor Du 17 Jahre alt wirst, kannst Du Dich bereits für die Fahrausbildung der Klasse B oder BE bei einer Fahrschule anmelden. Ebenso ist es möglich, einen Antrag bei der zuständigen lokalen Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

Was muss ich bei der Antragstellung alles beachten?

Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist für den Antrag erforderlich. Die Namen der Begleitpersonen sollten im Antrag schon aufgeführt sein, aber eine spätere Hinzufügung ist durchaus machbar.

Wie verhält es sich mit den Prüfungen? 

Nachdem Du die Standardausbildung in der Fahrschule abgeschlossen hast, steht Dir die gängige Führerscheinprüfung für die Klassen B oder BE bevor. Die Theorieprüfung kannst Du schon drei Monate und die Praxisprüfung mindestens einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag absolvieren.

Bekomme ich nach der Prüfung bereits den Führerschein?

Nein. Wenn Du die Prüfung bestehst, bekommst Du eine Prüfungsbescheinigung anstelle eines Scheckkartenführerscheins. Du musst den Scheckkartenführerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Erst, wenn Du 18 Jahre alt wirst, gibt Dir die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus. Da Deine Prüfungsbescheinigung nur bis 3 Monate nach Deinem 18. Geburtstag gültig ist, solltest Du den Antrag rechtzeitig einreichen.

Benötige ich ein Foto für die Prüfung?

Nein. Du musst Deinen Ausweis sowieso immer dabei haben. (z.B. der Personalausweis).

Wie lange muss ich denn in Begleitung fahren?

Bis zur Vollendung Deines 18. Lebensjahres.

Darf ich dann auch schon im Ausland fahren?

Deine Prüfungsbescheinigung dient nur in Deutschland als Ersatz für den Führerschein. Im Ausland wird dieses Dokument nicht als korrekter Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis akzeptiert. Eine Ausnahme gibt es für Österreich: Aufgrund eines Erlasses des österreichischen Verkehrsministeriums vom 17. Juli 2012 wird auch eine deutsche Prüfungsbescheinigung dort anerkannt – allerdings nur bis zu Deinem 18. Geburtstag.

Wichtig: Sobald Du den Kartenführerschein besitzt und nicht mehr nur die Prüfungsbescheinigung, und Du eine erste Fahrt ins Ausland planst, solltest Du Dich über die besonderen Regelungen für Führerscheinanfänger informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wie sieht es mit der Probezeit aus?

Deine Probezeit beginnt sofort mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung und dauert zwei Jahre. (nach § 2a StVG – sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde.)

Welche Fahrerlaubnisklassen bekomme ich?

Zusätzlich zur Klasse B bekommst Du die Klassen AM und L erteilt.

Darf ich die Zusatzklassen ohne Begleitung fahren?

Ja. Die Klassen AM und L kannst Du auch ohne eine Begleitperson fahren. Du musst allerdings die Prüfungsbescheinigung und ein offizielles Ausweisdokument bei Dir haben. Auf Wunsch kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein für Dich ausgestellt werden.

Wer darf meine Begleitperson sein?

Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist und namentlich in Deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, dabei sein. Diese Person darf zum Zeitpunkt, an dem Du die Prüfungsbescheinigung beantragst, nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister besitzen und muss schon seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Zudem darf sie Dich nicht begleiten, wenn ihr Blutalkoholgehalt über 0,5 Promille liegt oder sie unter dem Einfluss von Drogen steht.

Darf ich mehrere Begleiter haben?

Ja. Deine Begleiter müssen jedoch in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Begleiter ist der, der in Deiner Bescheinigung namentlich genannt ist. Eine Schulung ist nicht vorgeschrieben.

Wie sieht es bei Alkohol meiner Begleitperson aus?

Deine Begleitperson darf Dich dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel, wie z.B. Drogen steht.

Was, wenn die Begleitperson in das Fahrgeschehen eingreift?

Deine Begleitperson darf NICHT in das Fahrgeschehen eingreifen. Sie dient Dir ausschließlich als Ansprechpartner!

Muss ich meine Prüfungsbescheinigung immer dabei haben?

Ja. Wenn Du Deine Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt oder trotz Verlangens nicht ausgehändigt hast, wird Dir ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € verhängt.

Was, wenn ich ohne benannten Begleiter fahre?

Fährst Du ohne die in Deiner Prüfungsbescheinigung genannte Begleitperson, musst Du mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem werden Dir die Fahrerlaubnisse der Klassen B und BE entzogen. Weil dies als "schwerwiegender Verstoß" während der Probezeit gilt, kannst Du die Fahrerlaubnis erst nach einem Aufbauseminar wiedererlangen.

Wie sieht es bei Verstoß mit den Klassen AM und L aus?

Deine miterteilten Klassen AM und L bleiben bestehen. Für diese Klassen wird dann ein Kartenführerschein ausgestellt. Nach Widerruf der Fahrerlaubnis nach einem Verstoß darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.

Wo muss meine Begleitperson im Auto sitzen?

Deine Begleitperson kann auf dem Beifahrersitz, oder auch auf der Rücksitzbank sitzen.

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